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   BAG, 27.09.1967 - 4 AZR 438/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1535
BAG, 27.09.1967 - 4 AZR 438/66 (https://dejure.org/1967,1535)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1967 - 4 AZR 438/66 (https://dejure.org/1967,1535)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1967 - 4 AZR 438/66 (https://dejure.org/1967,1535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesmanteltarifvertrag - Ansprüche des Arbeitgebers - Güterfernverkehr - Möbelfernverkehr - Ausschlußfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1967, 1375
  • DB 1967, 2033
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. September 1967 - 4 AZR 438/66 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fernverkehr; BAGE 20, 156 = AP Nr. 3 zu § 390 BGB) sind Ausschlußklauseln, die allein Arbeitnehmeransprüche erfassen, zulässig.

    Eine differenzierende Lösung vertritt Trinkner (BB 1967, 1375 f.).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Einseitige tarifliche Ausschlußfristen, nach denen nur Ansprüche des Arbeitnehmers, nicht solche des Arbeitgebers dem tariflichen Verfall unterliegen, verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bestätigung von BAG Urteil vom 27. September 1967 - 4 AZR 438/66 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fernverkehr).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstoßen einseitige Ausschlußfristen, nach denen nur Ansprüche des Arbeitnehmers, nicht solche des Arbeitgebers dem tariflichen Verfall unterliegen, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Urteile vom 27. September 1967 - 4 AZR 438/66 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fernverkehr; vom 15. November 1967 - 4 AZR 99/67 - BAGE 20, 156 = AP Nr. 3 zu § 390 BGB; vom 10. Dezember 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP Nr. 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; zu einer einzelvertraglichen Verfallklausel und damit nicht einschlägig Senatsurteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB, vgl. dazu Preis, ZIP 1989, 885, Kramer, BB 1997, 731, 733 f.).

  • LAG München, 09.10.1996 - 9 Sa 1122/95

    Unwirksamkeit des § 12 des Manteltarifvertrags vom 12.5.1982/6.10.1994 wegen

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  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 21 Sa 40/01

    Formulararbeitsvertrag - Ausschlußfristen

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt die Zulässigkeit einseitiger tarifvertraglicher Ausschlußfristen bejaht (vergleiche BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fernverkehr, Nr. 143 zu § 4 TVG Ausschlußfristen); doch die für den kollektiv-rechtlichen Bereich entwickelten Grundsätze können für das Individualarbeitsrecht nicht in gleicher Weise Gültigkeit beanspruchen.
  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98

    Verfallfristen für Arbeitnehmer

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